.

Betrug mit Abmahnungen, Anlagen, Immobilien, Zinsen und GWE-GmbH nicht zahlen!

  • 10 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 0 Minuten und 3 Sekunden
  • Letzte Aktualisierung: 13.11.2017

Infografik Filesharing Abmahnung nicht zahlen

Infografik: "5 einfache Strategien, um Filesharing Abmahnung nicht zahlen zu müssen" - CC: Rainer Wiesehahn


Haben Sie eine anwaltliche Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

In 7 einfachen Schritten werden Sie die Abmahner ohne Anwalt mit ihren eigenen Waffen besiegen:

Abmahnung wegen Filesharing selber abwehren in 7 Schritten

Abmahnung nicht zahlen wegen Hackerangriff
BGH verrät mit Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 - 5 Dinge, um eine Filesharing Abmahnung nach einem Hackerangriff nicht zahlen zu müssen.
P2P Abmahnung nicht zahlen

Bei einer Filesharing Abmahnung handelt es sich nicht um Betrug im Sinne von § 263 des Strafgesetzbuches sondern um industrialisierte Abzocke mit 1500 Abmahnungen pro Tag.

Abzocke nicht zahlen

Vielleicht haben Sie auch eine wertlose Immobilie (Schrottimmobilie) gekauft oder eine suspekte Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten. Alles riecht nach Abzocke. Folgende Möglichkeiten haben Sie, um derartige Abzocke nicht zahlen zu müssen:

  • Mit einem Familienkredit machen Sie Ihr Vermögen unpfändbar.
    Der Vorteil für Sie:
    der Betrüger mag zwar den Prozeß gewinnen und die Zwangsvollstreckung betreiben. Letztendlich bekommt er aber gar nichts und bleibt auf seinen Kosten für Gerichtsvollzieher, Kontopfändung oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sitzen.
  • Bei naheliegender Rechtswidrigkeit können Sie drei Dinge tun:
    1.) den Betrüger auffordern, weitere unlautere Geschäftshandlungen zu unterlassen,
    2.) den Abzocker zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung zu zwingen und
    3.) bei Ihrem Amtsgericht die Feststellung beantragen, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Abzockrechnung zu bezahlen (negative Feststellungsklage).

Weitere Infos, um Betrüger zurückzuärgern:

5000 Euro vom Betrüger

Abzocke in 5 Schritten verhindern

Viele Internetanschlußhaber und Website Betreiber sind besorgt, dass es sie später auch einmal erwischen wird. Zukünftige Abmahnungen und Abzockereien verhindern Sie in folgenden 5 Schritten:

  1. Private Rechtsschutzversicherung abschließen.
  2. 3 Monate warten.
  3. Experten anheuern für Altersvorsorge, Steuern sparen, SEO, Content Marketing, rechtssicheren Webauftritt sowie um Ihr Vermögen unpfändbar zu machen.
  4. Wenn etwas schief geht, haften die Experten.
  5. Rechtsschutzversicherung finanziert die Kosten für Anwalt und Gericht.
Infografik 5 Dinge zur privaten Rechtsschutzversicherung

Infografik "5 Dinge zur privaten Rechtsschutzversicherung"

Schwerer Betrug

Betrug ist normalerweise ein Vergehen, das bei Ersttätern "nur" mit Geldstrafe bestraft wird.

Tausendfacher Betrug hingegen ist ein Verbrechen, das mit einer Haftstrafe von 1 Jahr aufwärts geahndet wird, es sei denn der schwere, gewerbsmässige Betrug wird begangen von

  • Banken
  • Versicherungen
  • Telekommunikationsunternehmen oder
  • dubiosen Schwindelfirmen im Abzockbereich, dessen Strafbarkeit umstritten ist.

Die letztgenannten Schwindelfirmen sind nach Auffassung überarbeitungsbedrohter Strafverfolgungsbehörden nicht strafbar wegen Betruges, haften aber zivilrechtlich wegen arglistiger Täuschung nach §§ 823,249 BGB auf Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten, vgl. nachfolgendes Anerkenntnisurteil gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH vom 11.11.2013:

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH muß Anwaltskosten zahlen

Die Banken und Versicherungen sind häufig zu schlau, um sich selber die Finger schmutzig zu machen. Die Drecksarbeit erledigen Drückerkolonnen, häufig Quereinsteiger. Diese Erfüllungsgehilfen der Banken und Versicherungen beraten den Verbraucher falsch, um ihm unnütze Zusatzprodukte aufzuschwatzen.

Beliebteste Nutzlosprodukte einiger Banken und Versicherungen sind:

  • Schrottimmobilien. Hierzu mehr bei Twitter unter @RWiesehahn.
  • Restschuldversicherungen und
  • "Bombensichere" Geldanlagen

Damit der betrogene Verbraucher möglichst chancenlos bleibt, muss er beim Verkaufsabschluss Schriftstücke unterschreiben, deren Bedeutung der Finanz- oder Versicherungsverkäufer falsch oder überhaupt nicht erläutert hat.

Spitzenreiter dieser Falschberatungen sind:

  • Finanzkäufe von Autos, Küchen, Wohnungseinrichtungen und Immobilien nebst
  • Widerrufsbelehrungen, die der Kunde nie erhalten hat, aber dennoch schriftlich bestätigen mußte.

Die gewerbsmässigen Betrüger aus dem Finanzsektor wissen um ihre Strafbarkeit und tun alles Mögliche, um einen rufschädigenden Schadensersatzprozeß zu vermeiden. Für die geschädigten Verbraucher hat dies den Vorteil, dass der Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung oder Zinsbetrug ohne Klage abgewendet werden kann.

Die betroffenen Banken und Versicherungen ziehen es gerne vor, außergerichtlich zu zahlen, auch die Anwaltskosten, und als Gegenleistung eine Schwiegenheitsverpflichtung einzufordern.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungs- und Finanzbranche nur dann Schadensersatz leisten wird, wenn die betroffenen Verbraucher BGH-Urteile nennen und erläutern, die diesen Ansprüchen stattgegeben haben. So merkt auch der weniger schlaue Finanzbetrüger, dass es der Kunde ernst meint.

Eine Strafanzeige gegen den Betrüger ist ein weiteres Argument, um den Schwindler zur Erstattung des Vermögensschadens zu überzeugen.

Je mehr Druck ausgeübt wird, desto gehorsamer werden Abzocker, Betrüger und Erfüllungsgehilfen.

Vielleicht schreitet ja eines Tages auch die Aufsichtsbehörde der Banken, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ein. Die Verbraucherzentralen empfehlen ein Einschreiten der BaFin schon seit 2007, vgl. http://www.vzhh.de/schulden/30785/moderner-kreditwucher.aspx, leider ist bis heute noch nicht viel passiert.

Damit Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Website-Betreibern möglichst schnell geholfen werden kann, widmet sich unsere Anwaltskanzlei per E-Mail-Beratung nur folgenden 5 Angelegenheiten.

  1. Der Rechtsverteidigung gegen Gewerbeabzocke und
  2. gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Rechtsverstössen im Internet.
  3. Der Kundengewinnung im Internet ohne ein nutzloses Internet-Gewerberegister für 500 oder 600 Euro. Weitere Infos:
    Kunden gewinnen im Internet für 570 Euro ohne Gewerbeauskunft-Zentrale
  4. Der Gründung eines Einzelunternehmens als e-Business in Deutschland, das von der deutschen Abmahnindustrie nicht abgezockt werden kann.
  5. Rückforderung von falsch berechneten variablen Zinsen bei Hypotheken in Spanien und Deutschland.

    Betrug beim Immobilienkredit nicht zahlen - Mit €80.000 aufrechnen

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat unsere Kanzlei bisher einer Mandantin geholfen, bei der Gewerbeabzocke 37 und bei der Gründung eines webbasierten Einzelnehmens 7.

Seit dem 19.12.2014 haben Websitebetreiber in Deutschland nun die Möglichkeit, sich mit unseren Mandanten in Verbindung zu setzen, damit Sie Referenzen einholen und / oder Ihre Geschäftsbeziehungen erweitern können. Schauen Sie selbst.

Whitepaper-Interessierte zum abmahnsicheren Webauftritt in Deutschland kontaktieren

Ein Netzwerk mit guten Geschäftskontakten ist sehr wichtig für die Kundengewinnung im Internet, und um die Gewerbeabzocke und den Abmahnbetrug mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet gemeinsam zu besiegen.

Der vorliegende Webauftritt betrug-nicht-zahlen.de ist außerdem eine Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie die Betrüger, Mittäter und Helfershelfer selber, also ohne Einschaltung einer Anwaltskanzlei, mit ihren eigenen Waffen schlagen und so weitere Betrugsversuche nachhaltig beenden und - ganz wichtig - die erschwindelten Geldbeträge zurück bekommen.

GWE-Gewerbeauskunft-Zentrale

Besonders dreist und erfolgreich ist die GWE-Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, deren Druckerei in Köln-Frechen mittlerweile 180.000 behördenähnliche Abzockbriefe mit der Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale" verschickt hat und so deren Hintermänner zu Multimillionären gemacht hat. Trotz Unterschrift und Zahlung von 569,06 Euro können Sie sich sich erfolgreich wehren und Ihr Geld zurückholen. Weitere Infos:

GWE besiegen - Wie teuer? Anwaltskosten selber ausrechnen

Was tun gegen GWE? 4 Lösungen

Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht zahlen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung:

Wer in Deutschland wegen seiner Website oder Homepage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat, erfährt unten, wie er sich am besten selber gegen einen möglichen Abmahnbetrug zur Wehr setzt. Schauen Sie selbst:

Den Abmahnbetrug gegen Website-Betreiber in Deutschland in 5 Schritten verhindern

Die gewerbsmässig organisierten Betrüger aus der deutschen Abmahnindustrie, Nutzlosdiensten und Branchenbuch-Abzocke sind so reich, dass sie sich die besten Anwälte leisten können.

Betrüger zahlt auch Ihren Anwalt!

Diese Betrüger werden allerdings auch Ihre Kosten der Rechtsverteidigung und Anwaltskosten übernehmen (müssen). Egal, ob es denen passt oder nicht. Das Gericht wird hierbei das notwendige Machtwort sprechen.

Die "Lieblingskunden" der Betrüger in Deutschland sind nach den Bekundungen in den Strafprozessen Dummköpfe, Angsthasen und Schusselige. Diese Zielgruppe ist für Abzocker besonders ertragsreich, da sie spätestens bei Einschaltung eines Inkassodienstes oder einer Abmahnkanzlei klein bei geben werden und den Betrug nach geschickter Nötigung und Einschüchterung schliesslich doch zahlen werden.

Die Angehörigen und Geschäftspartner erfahren hier, wie Sie die potentiellen Betrugsopfer am besten gegen Betrug schützen.

Am besten schützen Sie sich vor Betrug, wenn Sie dem Betrüger und dessen Inkasso-Fritzen über ein rechtssicheres Anwaltsschreiben signalisieren, dass Sie sich nicht so leicht abzocken lassen wie etwa 80 % der vorgenannten Lieblingszahlkunden

Betrug nicht zahlen.

Betrugsopfer müssen in Deutschland einen Betrug nicht zahlen, wenn der Betrüger oder notfalls das Gericht im Zivilprozess folgende schriftliche Erklärungen abgeben:

  • dass der erschwindelte Vertrag entweder nichtig, unwirksam oder durch Anfechtung erloschen ist und
  • der Betrüger es gegen Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro unterlässt, die betrügerische Forderung selber oder durch Inkassodienste zu erschwindeln.

Betrug nicht zahlen. Den Betrüger stattdessen auf Schadensersatz verklagen.

Perfektes Verbrechen in Deutschland

Der gewerbsmäßige Betrug in Deutschland mit Abmahnungen, Branchenbuch-Abzocke und Adressbuchschwindel ist im Laufe der Jahre zum perfekten Verbrechen geworden.

Besonders der Abmahnungsbetrug und die Branchenbuch-Abzocke sind ein idiotensicheres Geschäftsmodell auf Kosten der überängstlichen oder uninformierten Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Freiberufler und Firmeninhaber, vgl.

Perfektes Verbrechen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet in Deutschland

Strafurteil des Landgerichtes Osnabrück vom 17.02.2012 wegen bandenmässigen Abmahnungsbetruges gegen Online-Shops und sogar gegen die CDU

Abzocke im Internet mit Abmahnungsbetrug

In den Strafprozessen schieben die Betrüger ihren Betrugsopfern die Schuld in die Schuhe, weil sie "Angstzahler und Dumme" seien, vgl.

Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 21. März 2012 "Urteil im Abofallen-Prozess Nepper der 'Dummen und Angstzahler'"

Damit Sie nie wieder Opfer dieser miesen Betrügereien werden, helfen Ihnen hoffentlich die nachfolgenden Informationen und Aufklärungsarbeiten.

Kostenlose Infos zur Branchenbuch-Abzocke:

Die Drahtzieher von Deutschlands erfolgreichster Branchenbuch-Abzockerin, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, rühmen sich, dass etwa 75 % der angeschriebenen Geschäftsleute die Abofalle mit der gewerbeauskunft-zentrale.de unterschrieben und bezahlt haben. Wie Sie die Abofalle erfolgreich anfechten und möglicherweise sogar die Zwangsabobeiträge zurückerhalten, erfahren Sie unten:

Online-Hilfe

Unsere Online-Hilfe verrät Ihnen, ob Sie sich erfolgreich gegen die Betrüger zur Wehr setzen können und ob die Staatskasse Ihnen einen Anwalt und etwaigen Prozeß wegen des Betruges bezahlen wird. Hierbei helfen Ihnen folgende Online-Formulare:

E-Mail-Beratung

E-Mail-Beratung

Manche Rechtsfragen zum Betrug durch eine Abmahnung vom Anwalt, Branchenbuch-Abzocke, Adressbuchschwindel, Abmahn-Kanzleien und dubiose Inkassodienste lassen sich auch online per E-Mail lösen. Gerade vielbeschäftigte Einzelunternehmer sparen hierdurch sehr viel kostbare Zeit.

Diese E-Mail-Beratung hilft Selbstständigen, Gewerbetreiben und Website-Betreibern möglicherweise in folgenden Fällen:

  • E-Mail-Beratung wegen Abmahnungsbetrug,
  • E-Mail-Beratung für Website-Betreiber zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vom Anwalt wegen eines Wettbewerbsverstösses im Internet durch Ihre Website oder Homepage.
  • E-Mail-Beratung zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der geltend gemachten Abmahngebühr,
  • E-Mail-Beratung wegen Abgabe einer rechtssicheren modifizierten Unterlassungserklärung,
  • E-Mail-Beratung zur Rechtsverteidigung gegen die GWE Gewerbeauskunft-Zentrale, deren Geldeintreibungsanwältin und deren Inkassodiensten,
  • E-Mail-Beratung zur Rechtsverteidigung gegen unlautere Geschäftspraktiken und Abzocke im Internet
  • E-Mail-Beratung zur Strafanzeige wegen Betruges

Telefonische Beratung

Die telefonische Beratung erfolgt nur nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses. Dies wird sich möglicherweise ändern, sobald unsere Anwaltskanzlei eine telefonische Beratungshotline erhalten hat.

Anwaltliche Vertretung

Auch die anwaltliche Vertretung wegen einer Rechtsverteidigung gegen Betrug, Abmahnungsbetrug, Branchenbuch-Abzocke, unlauterer Geschäftsparktiken, unerlaubter betrügerischer Werbung usw. ist online möglich, sofern Sie einen angemessenen Vorschuss zahlen und unsere AGB akzeptieren.

ñ

Erstellt am: 01.04.2014, aktualisiert am 13.11.2017

Zufrieden?

Wenn Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben, empfehlen Sie diese Seite bitte Ihren Freunden. Vielen Dank im Voraus.

Weiterempfehlen


Ihre Meinung

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen?






Zurück vom "Betrug mit Abmahnungen, Anlagen, Immobilien, Zinsen und GWE-GmbH nicht zahlen!" zum Index von "Betrug nicht zahlen"

Nach oben zum Inhaltsverzeichnis




Foto Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn

Rechtsanwalt
Rainer Wiesehahn
Telefon: 01578 / 71 01 382
E-Mail Adresse

Wichtiger Hinweis!

Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

5 einfache Dinge besiegen jeden Betrüger

1.) Zurückschießen statt weinen!

2.) Betrügerei scannen

3.) E-Mail an:
Bild Betrüger online besiegen

4.) Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

5.) Schuldige Betrüger besiegen mit:

  • Abmahnung
  • Unterwerfungserklärung
  • 5.000 € Strafe
  • Strafanzeige
  • Schadensersatz
  • Negativer Feststellungsklage
  • Zahlungsklage
  • 250.000 € Ordnungsgeld