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4 Gründe, warum Rechtsschutzversicherung vor Betrug & Ruin schützt

Der beste Schutz gegen Falschberatung und falsch berechnete Zinsen

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  • Letzte Aktualisierung: 13.11.2017

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Infografik Rechtsschutzversicherung statt Ruin

Infografik: "Rechtsschutzversicherung statt Ruin" (CC BY 2.0 DE: Rainer Wiesehahn)


Eine private Rechtsschutzversicherung für Verträge ist der beste Schutz gegen Falschberatung, falsch berechnete Zinsen, unseriösen Geldanlagen, Abmahnungen und sonstige Betrügereien.

Erinnern Sie sich noch an die "bombensichere Altersvorsorge" der Badenia [1] mit Betongold und des AWD [2] mit geschlossenen Immobilienfonds?

Für Millionen Kleinanleger führten die falschen Versprechen der Drückerkolonnen zu einem finanziellen SuperGAU.

Besonders hart trifft es bis heute noch die Anleger, die die wertlose Kapitalanlage zu 100 % mit einem Kredit finanziert haben. Einige müssen die Finanzruine noch heute oder bis 2020 oder 2040 abbezahlen. Jeden Monat 500 Euro oder mehr für rein gar nichts.

Mit einer speziellen Rechtsschutzversicherung hätten die geprellten Kleinanleger ihr vernichtetes Geld wiederholen können.

Existenzgründer, Privatanleger, Immobilienkäufer und Firmeninhaber brauchen ganz dringend eine Privatrechtsschutzversicherung, bevor sie größere Geldbeträge in Altersvorsorge oder Kapitalanlagen investieren. Diese spezielle Rechtsschutzversicherung finanziert Prozeße wegen vertraglicher Auseinandersetzungen z.B. wegen Falschberatung, rechtswidriger Zinsberechnungen und Schrottimmobilien. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind wegen der hohen Prozeßkosten sehr teuer. Es geht um Geldbeträge von 50.000 Euro bis 300.000 Euro.

Besonders Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen vertraglichen Rechtsschutz. Die Verträge mit Internetagenturen, Mitarbeitern, Banken und Versicherungen laufen nicht immer optimal.

Der Autor hatte z.B. Pech mit einer Webagentur, die für schlechte Suchmaschinenoptimierung 10.000 Euro pro Jahr ergaunern wollte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die SEO-Abzocker in letzter Instanz zur Rückzahlung und zum Schadensersatz.

Über SEO und Schrottimmobilien

Besonders bei variablen Kreditverträgen vertun sich die Banken gerne bei den Zinsen und Gebühren.

Hierbei geht es nicht um Peanuts. Die gewerbliche Vermieterin Sonja B. aus Passau hätte ihre Ferienimmobilie schon längst abbezahlt, wenn ihre Volksbank sich nicht um 60.000 Euro zu Unrecht bereichert hätte. Dies ist kein bedauerlicher Einzelfall sondern die Haupteinnahmequelle böser Geldinstitute.

Auch der selbstständige Gastronom Karl R. aus Miesbach wäre schon längst schuldenfrei, wenn ihn seine Hausbank nicht um mehr als 70.000 Euro abgezockt hätte.

Im Deutschland von heute schützt nur eine Rechtsschutzversicherung für Vertragssrechtsschutz vor Betrug, falsch berechneten Zinsen, Ruin und Heuschrecken. Heuschrecken sind Privatinvestoren oder Hedgefonds, die mit bösen Banken dunkle Geschäfte auf Kosten der Bankkunden machen.

Wen der deutsche Finanzsektor einmal so richtig betrogen hat, z.B. beim Immobilienkauf, Altersvorsorge oder Kapitalanlage, hat nicht nur große finanzielle Schäden zu verkraften. Hinzu kommen auch enorme persönliche und psychische Probleme. Viele Betrogene können sich selber nicht verzeihen, dass man sie so über den Tisch gezogen hat. Die Folgen dieser Selbstvorwürfe sind Depression, Krankheit, Scheitern der Ehe oder gar Selbstmord.

Hauptverantwortlich für dieses Ungemach sind der Finanzsektor und seine Drückerkolonnen.

Beispiel gefällig?

Eine Sparkasse verkaufte einen Kredit von 800.000 Euro an den Hedgefond Lone Star [3]. Der Sparkassenkunde, ein erfolgreicher Hotelier, konnte nichts dagegen unternehmen und verlor alles an die Heuschrecke. Nicht nur sein Hotel sondern auch die Kreditzahlungen von 200.000 Euro.

Mit einer Prozessfinanzierung hätte der Firmeninhaber sein Hotel und die verlorenen 200.000 Euro vermutlich retten können.

test.de: "Immobilienkredite - So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus"

Versicherungsexperten wenden nun völlig zu Recht ein, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen zählt wie z.B. eine Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.

Das stimmt in den meisten Fällen. Besonders dann, wenn die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung mit Rücklagen in Höhe der Versicherungsprämie für eine Rechtsschutzversicherung angespart werden können.

Jedoch gibt es Ausnahmen. Manchmal ist ein Prozeß so teuer, dass auch Ansparungen nicht viel bringen. Die Prozeßkosten richten sich nach dem Streitwert. Hier ein Beispiel:

Eine private Rechtsschutzversicherung kostet etwa 100 bis 300 Euro pro Jahr. Knapp 22.000 Euro kostet ein Rechtsstreit über 2 Instanzen bis zum Oberlandesgericht, wenn ein betrogener Kleinanleger einen Anlagebetrug über 218.000 Euro rückgangig machen möchte.

Prozesskosten selber ausrechnen

Es dauert 73 Jahre, um 22.000 Euro mit 300 Euro pro Jahr anzusparen. Bei monatlichen Rücklagen von 300 Euro sind die obigen Prozesskosten in etwa 6 Jahren angespart. In vielen Fällen sind dann die Ansprüche auf Rückzahlung zuviel gezahlter Zinsen oder Rückabwicklung von Schrottimmobilien bereits verjährt. Die Verjährung setzt 3 Jahre nach Kenntnis oder Kennenmüssen der Anspruchsvoraussetzungen ein.

Hier sind die 4 Gründe, warum nur eine private Rechtsschutzversicherung für Vertragsangelegenheiten Kleinanleger, Immobilienkäufer und Firmeninhaber vor Betrug und Ruin schützt:

  1. "15 Milliarden Euro" Zinsklau pro Jahr
  2. Europäischer Gerichtshof stoppt Bankenlobby
  3. Rechtsschutz verhindert Ruin wegen Falschberatungen
  4. Geld zurück in letzter Instanz

1.)"15 Milliarden Euro" Zinsklau pro Jahr

Wer ein Geschäftskonto oder Mieteinnahmenverrechnungskonto eröffnen möchte, sollte erst eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen und dann nach Ablauf der Wartefrist Geschäfte mit der Bank machen.

"Banken belasten ihre Kunden zu Unrecht mit 15 Milliarden Euro pro Jahr",

so der damalige Kreditsachverständige und Vorsitzende des Bundesverbandes der Kreditsachverständigen und Kontenprüfer e. V., Ralph Hans Brendel in einem Fernsehinterview am 9.Januar 2014.[4]

Der Journalist und Bestsellerautor Olaf Kumpfert spricht sogar von "Zinsklau" und veröffentlichte hierzu das vielbeachtete Sachbuch:

"Zinsklau: Wie Banken uns ausrauben".

Die falschen Belastungen passieren besonders gerne bei unzulässig berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen, falschen Zinsanpassungen bei variablen Krediten und bei Gebühren für Kredite, die eigentlich nicht genommen werden dürfen, berichtet Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg [5].

Haupteinnahmequellen sind jedoch falsche Zinsberechnungen bei variablen Krediten z.B. für Kontoüberziehungen, Immobilienfinanzierungen, Kontokorrentkrediten, privaten Studiendarlehen etc..

Hauptsächlich betroffen sind Firmeninhaber, Mittelständler und Immobilieneigentümer. Zinsexperten ermittelten in 4 Zinsbetrug-Fällen Vermögensschäden von 60.000 Euro, 70.000 Euro und 291.000 Euro.

Besonders hart traf es den Inhaber einer IT-Firma, Herrn Hans M.[6], aus der Nähe von Stuttgart. Brendels Zinspruef GmbH ermittelte einen Zinsbetrugsschaden von 291.000 Euro. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Bank zur Zahlung von 291.000 Euro.

Wie üblich ging die Bank in Berufung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hätte zugunsten des Geldinstitutes entschieden, wenn der schwäbische Unternehmer nicht einen Vergleich von 160.000 Euro akzeptiert und die Kosten des Rechtstreites übernommen hätte.

Ohne Privatrechtsschutzversicherung musste Hans M. den Deal annehmen und ärgert sich darüber bis heute noch.

Die Revision vor dem Bundesgerichtshof hätte weitere Kosten von 50.000 Euro für Sachverständigengutachten, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren gekostet. Das nötige Geld hatte Hans M. nicht. Mit einer Prozeßfinanzierung hätte der tüchtige Geschäftsmann den Gang bis zur letzten Instanz dem Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof sorgenfrei gehen können.

"Die Banken liegen mit der Regierung im Bett"

so der international anerkannte Finanzexperte und Ex-Lehman Brothers Banker Lawrence McDonald [7].

Die deutsche Regierung wird die Deutsche Bank und andere Geldinstitute immer retten. Egal was kommt. Die Bankkunden wird niemand in Deutschland retten. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist das natürlich anders. Dort gibt es mehr Gerechtigkeit für Kleinanleger. Doch auch in Deutschland können Privatanleger auf Hilfe hoffen.

Stichwort: Prozeßfinanzierung, Prozeßkostenhilfe (PKH), Beratungshilfe und Europäischer Gerichtshof.

2.)Europäischer Gerichtshof stoppt Bankenlobby

Die Bankenlobby hat Regierung und Gesetzgeber in Deutschland fest im Griff. In Deutschland soll bald ein skandalöses Gesetz erlassen werden, das den Widerruf von Kreditverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückwirkend verhindern soll. Falsch berechnete Vorfälligskeitsentschädigungen bleiben so endgültig wirksam. Eine Generalamnestie für den Zinsklau der Banken.

Plusminus: "Persilschein für Banken - Wie die Regierung Verbraucher im Stich lässt"

Nur Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof können solche bankenfreundlichen Gesetze verhindern. EUGH und Bundesverfassungsgericht werden dies nur dann tun, wenn der Kläger zunächst alle Gerichte bis letzten Instanz angerufen hat.

Das kostet viel Geld. Besonders, wenn es um Bankbetrügereien von 60.000 Euro oder 300.000 Euro geht. Eine Rechtsschutzversicherung wird den teuren Prozess bis zur letzt möglichen Instanz finanzieren.

Der Staat wird Ihnen als Kleinanleger nicht helfen. Vater Staat hat nur systemrelevante Banken, Versicherungen und Großkonzerne wirklich lieb. Geprellte Kleinanleger interessieren da herzlich wenig.

Deutschland weltweit anerkanntes Paradies für Anlagebetrug

3.) Rechtsschutz verhindert Ruin wegen Falschberatung

Eine Privatrechtsschutzversicherung schützt vor den ruinösen Folgen einer Falschberatung, arglistigen Täuschung oder gar Betrug. Eine vollfinanzierte, schlechte Kapitalanlage für die Altersvorsorge hat schon viele Kleinanleger ruiniert. Auch Firmeninhaber verlieren viel Geld durch katastrophale Schlechtleistungen beim Internetmarketing und bei der Suchmaschinenoptimierung.

Geringverdiener, Scheinselbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich um ihre Altersvorsorge und Krankenversicherung selber kümmern. Der Finanzsektor weiß das. Je teurer und riskanter ein Finanzprodukt ist, desto mehr Vermittlungsprovisionen kassieren Vermittler und Berater. Die Gier nach hohen Provisionen führt zu Falschberatungen, arglistigen Täuschungen oder sogar Betrügereien.

Die Finanzberater verkaufen hochriskante Kapitalanlagen z.B. geschlossene Immobilienfonds als angeblich "bombensichere Altersvorsorge". Eine Kreditfinanzierung bringt dann noch zusätzliche Vermittlungsprovisionen. In der Regel 2 % oder 3 % der Kreditsumme.

Die notwendige Aufklärung über die ruinösen Risiken vergessen die Finanzdienstleister nicht selten.

AWD-Gründer Carsten Maschmeyer ist mit geschlossenen Immobilienfonds und anderen Finanzdienstleistungen zum Milliardär geworden.

Etwa 34.000 AWD-Kunden haben leider nicht soviel Glück gehabt. Die bombensichere Kapitalanlage in geschlossene Immobilienfonds machte die Kunden arm und den AWD superreich. Viele geprellte AWD-Kapitalanleger müssen den Kapitalanlagekredit auch heute noch abbezahlen. Viele sind pleite, ruiniert und völlig desillusioniert.

Für Maschmeyer wäre es ein Leichtes diese armen Tröpfe zu entschädigen. Leider ist bis heute nichts passiert.

Mit einer Privatrechtsrechtsschutzversicherung hätten die geprellten Kleinleger ihr verlorenes Geld zurückholen können. Notfalls beim BGH oder EuGH. Zahlt eh alles der Versicherer.

Noch härter trifft es Kleinanleger, die mit Betongold, also einer Immobilie, ihre Altervorsorge finanzieren möchten. Seit den 90er Jahren haben etwa eine Million Bundesbürger wertlose Schrottimmobilien für die Altersvorsorge gekauft. Mit einer geeigneten Privatrechtsschutzversicherung hätten die betrogenen Immobilienkäufer ihre Schrottimmobilie wieder loswerden können. Stattdessen müssen sie ihren Betonschrott auch heute noch abbezahlen oder sogar bis 2030 oder 2040.

Je mächtiger ein Betrüger oder Finanzdienstleister ist, desto mehr Geld hat er, um einen Rechtsstreits bis zur letzten Instanz auszusitzen.

4.) Geld zurück in letzter Instanz

Alle Banken zahlen die zuviel berechneten Zinsen und Gebühren erst dann zurück, wenn die letzte Gerichtsinstanz das Geldinstitut zur Rückzahlung verurteilt hat. Die Kreditinstitute, die eine Schrottimmobilie finanzieren, machen es genauso.

Die hohen Prozesskosten schrecken viele betrogene Kleinanleger und Schrottimmobilienkäufer davor zurück, Verkäufer und Finanzierer überhaupt zu verklagen.

Einige Betrugsopfer wie der obige IT-Firmeninhaber Hans M. klagen nur bis zur ersten oder zweiten Instanz. Für eine Revision beim Bundesgerichtshof, eine Verfassungsklage oder ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof fehlt dann das Geld.

Möglichweise hätte der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Stuttgart bestätigt und Hans. M. wäre dann doch noch Gerechtigkeit widerfahren.

Wer allerdings eine Privatrechtsschutzversicherung für Vertragsangelegenheiten hat, kann Betrüger und Finanzierer ohne finanzielles Risiko auf Schadensersatz verklagen.

Der Rechtsschutzversicherer wird Ihnen über alle Instanzen nur dann zum Recht verhelfen, wenn der Rechtsstreit nach der Wartezeit entstanden ist. Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen beträgt die Wartefrist 3 Monate.

Gehen Sie daher bitte erst dann zum Finanzdienstleister, wenn Sie 3 Monate vorher eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Einzelnachweise:

1.) Thomas Öchsner: "Der Skandal um die Bausparkasse Badenia - Unterm Strich bleibt nur Verzweiflung"
2.) AWD - Liste mit zehntausenden AWD-Geschädigten - Meldung - Stiftung Warentest
3.) Michaela Hutterer: "Wann die Heuschrecke das Haus bekommt"
4.) Interview von Ralph Hans Brendel für den Monitor-Beitrag vom 09.01.2014 "Zinsklau: Wie Banken ihre Kunden abzocken"
5.) Sendemanuskript von Nikolaus Steiner und Olaf Kumpfert für "Zinsklau: Wie Banken ihre Kunden abzocken " auf Seite 3
6.) Andrea Gregor: "Kreditverträge - Freche Abzocke oder reine Marktwirtschaft?"
7.) Interview von Lawrence McDonald im Dokumentarfilm "Der Bankraub"

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  • Negativer Feststellungsklage
  • Zahlungsklage
  • 250.000 € Ordnungsgeld