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4 einfache Dinge verhindern Anlagebetrug in Deutschland

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  • Aktualisiert: 27.05.2018

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Infografik Anlagebetrug verhindern

Infografik "Anlageanlagebetrug verhindern" (CC BY 2.0 DE: Rainer Wiesehahn)


Jeder, der in Geldanlagen wie z.B. Betongold, Investmentfonds, Schiffsfonds oder ähnliches investieren möchte, kann schnell Opfer von Beratungsfehlern, arglistigen Täuschungen oder gar Betrügereien werden.

Deutschland ist ein weltweit anerkanntes Paradies für Anlagebetrug. Die Wallstreet schwärmt noch heute von den wohlhabenden und fleißigen, aber

"Stupid German Investors".

Bestseller-Autor Michael Lewis empfiehlt den Wallstreet-Banken in seinem Buch "Boomerang" folgende Profitmaximierung:

When Wall Street banks "sent their sales forces out to scour the world for some idiot" to invest in their securities, a "disproportionate number of those idiots were in Germany."
Quelle: Bloomberg-Artikel vom 7.Februar 2013.

Übersetzung:

Wenn die Wallstreet-Banken ihre Drückerkolonnen in die weite Welt verschicken möchten, damit Idioten in toxische Finanzprodukte investieren, finden sie eine überproportional große Anzahl geeigneter Dummköpfe in Deutschland.

Mit "Stupid German Investors" meinen die Amis übrigens nicht nur wohlhabende, deutsche Kleinanleger sondern auch vertrauensselige Geldinstitute in Deutschland.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Abacus-Skandal aus dem Jahre 2007. Die Wall Street Investment Bank Goldman Sachs kassierte 150 Millionen US-Dollar von der deutschen Mittelstandsbank IKB aus Düsseldorf für wertlose Derivate namens "CDO". Der deutsche Staat rettete nur die IKB nicht deren Kunden. Die IKB-Kunden verloren so Millionen von Euros für nutzlose Derivate.

Dies ist kein bedauerlicher Einzelfall. Auch der deutsche Finanzsektor hat im Laufe der Jahre Millionen Kleinanleger um ihr Erspartes betrogen. Lieblingskunden der Finanzbranche sind "AD"-Kunden oder "Leos".

Im Jargon der Banken und Versicherungen steht "AD" für "alt und doof". "Leo" ist das Akronym für "leicht erreichbare Opfer". Es handelt sich hierbei um wohlhabende Senioren ab 55 Jahre. Diese Leute sind die Lieblingskunden der Anlagebetrüger und Finanzberater. Die 55 Jahre plus Generation besitze die Hälfte des Gesamtvermögens und betrachte den Bankberater noch als seriöse Respektsperson, so die Stiftung Warentest.

Folgende 4 einfache Dinge verhindern einen ruinösen Anlagebetrug.

  1. Eine Privatrechtsschutzversicherung
  2. Unpfändbares Vermögen
  3. Variable Verzinsung überprüfen
  4. Die Restschuldbefreiung

Eine Privatrechtsschutzversicherung

Wer viel Geld in eine Kapitalanlage wie z.B. eine Immobilie, Investmentfonds oder ähnliches investieren möchte, sollte drei Monate vor dem Beratungsgespräch eine Privatrechtsschutzversicherung abschliessen. Eine Privatrechtsschutzversicherung übernimmt die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten für vertragliche Rechtssstreitigkeiten.

Sehr empfehlenswert ist diese Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, die sich selber um Altersvorsorge und Krankenvollversicherung kümmern müssen.

Ausserdem sind Geschäftskonten und Kontokorrentkredite wahre Goldgruben für einige Banken. Wer überprüft schon falsch berechnete Zinsen und Kontogebühren. Eine private Rechtsschutzversicherung finanziert etwaige Auseinandersetzungen mit der Bank.

Sehr viele Rechtsschutzversicherer übernehmen jedoch keinen Rechtsschutz bei Kapitalanlagen und Immobilienkäufen.

Bitte informieren Sie sich daher bei test.de, welche Privatrechtsschutzversicherung auch Kapitalanlagen und Immobilienkäufe mitversichert.

Ein Rechtsstreit wegen einer Schrottimmobilie oder betrügerischen Geldanlage kann sehr teuer werden. Die Kosten für eine Privatrechtsschutzversicherung sind nur ein Bruchteil von dem, was ein Prozeß kosten würde. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung für Vertragsangelegenheiten können Sie einem Prozeß entspannt entgegensehen.

Eine Privatrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Gericht, Anwälte, Sachverständige und Zeugen. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsschutzversicherte den Prozeß verlieren sollte. Reiche Anlagebetrüger zwingen die Betrogenen zu einem zähen und ruinösen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz. Nur wer eine Privatrechtsschutzversicherung hat, kann die Betrüger am Ende doch noch besiegen.

Hier ein Beispiel:

Ein Rechtsstreit wegen einer Kapitalanlage, die Sie für 100.000 Euro gekauft haben, verursacht folgende Kosten (Stand: Mai 2016):

  • Außergerichtliche Anwaltskosten
    mit Mehrwertsteuer: 2.348,94 Euro
  • Selbstständiges Beweisverfahren
    zum Nachweis einer Schrottimmobilie: 1 Gerichtsgebühr von 1.026 Euro nach Nummer 1610 Anlage 1 zu § 34 Gerichtskostengesetz (GKG)
  • Gerichtskosten
    1.Instanz vor dem Landgericht: 3 Gerichtsgebühren von insgesamt 3.078 Euro nach Anlage 2 des Gerichtskostenverzeichnisses zu § 34 GKG

Weitere Infos zur privaten Rechtsschutzversicherung unter:

4 Gründe, warum Rechtsschutzversicherung vor Betrug & Ruin schützt

Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Trotz Rechtsschutzversicherung können Sie den Prozess wegen Betruges mit einer Schrottimmobilie oder Kapitalanlagesbetruges verlieren.

Normalerweise müssten Sie dann die wertlose Immobilie oder Kapitalanlage bis zur vereinbarten Laufzeit abbezahlen.

Dies ist wirtschaftlicher Unsinn. Besser ist es, wenn Sie den Betrüger zurückärgern. Dies tun Sie, indem Sie erst Ihr Vermögen unpfändbar machen, die variablen Kreditzinsen überprüfen und dann die weiteren Zahlungen an die böse Gläubigerin einstellen.

Zunächst überlegen wir uns, wie Sie Ihr Vermögen unpfändbar machen.

Unpfändbares Vermögen

Böse Betrüger brauchen Ihr hart verdientes Geld gar nicht. Diese Leute haben soviele andere Mitbürgerinnen und Mitbürger abgezockt, dass die Bösewichte ihr restliches Leben nicht mehr arbeiten müssen.

Nichts desto trotz werden die Komplizen der Anlagebetrüger Sie auf Zahlung verklagen und dann Ihr Hab und Gut pfänden.

Muß das sein?

NEIN!!!

Deshalb verpfänden Sie vorher Ihr ganzes Vermögen an ein wohlhabendes Familienmitglied. Hierzu brauchen Sie einen rechtssicheren Vermögensübertragungsvertrag.

Warum?

Gute Frage!

Die böse Gläubigerin wird dann nichts bei Ihnen pfänden können. Rechtzeitig haben Sie Ihr Hab und Gut an Ihre reiche Lieblingstante verpfändet: Ihr Gehalt, Ihr Auto, Ihre Immobilie und sonstige Vermögensgegenstände.

Rechtssicher ist diese Vermögensübertragung, wenn Sie damit z.B. ein Darlehen absichern möchten.

Genauso machen es die Banken bei einem Ratenkredit für Angestellte und Beamte. Der Kreditnehmer tritt im Darlehensvertrag sein Gehalt im Voraus an die Bank ab.

Bei Ihrer reichen Tante werden Sie das gleiche tun. Wozu brauchen Sie einen solchen Familienkredit?

Danke, dass Sie danach fragen.

Mit dem Familienkredit werden Sie etwa ein Drittel Ihrer restlichen Schulden begleichen. Die anderen zwei Drittel der Restschuld erläßt Ihnen die betrügerische Gläubigerin, wenn sie klug ist.

Ansonsten übernimmt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung.

Doch vorher reduzieren wir die restlichen Schulden ein wenig.

Variable Verzinsung überprüfen

Die Banken finanzieren Schrottimmobilien und Kapitalanlagen häufig mit variablen Zinsen. Hier passieren sehr gerne bedauerliche Rechenfehler bei der Zinsberechnung.

Schon so mancher Hauskäufer hätte seinen Immobilienkredit längst zurückgezahlt, wenn sich seine Hausbank nicht um 60.000 Euro verrechnet hätte. Selbstverständlich zum Nachteil des Bankkunden. Schauen Sie selbst in dem Bericht von Nikolaus Steiner und Olaf Kumpfert für die nachfolgende Monitorsendung vom 9.Januar 2014:

"Zinsklau: Wie Banken ihre Kunden abzocken"

Angenommen, die Zinsprüfer haben bei Ihnen einen Zinsklau von 50.000 Euro festgestellt. Das erhöht Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Gläubigerin enorm. Besonders, wenn Ihre restlichen Schulden "nur" noch 20.000 Euro betragen.

In diesem Falle könnten Sie die Komplizin des Anlagebetrügers auf Zahlung von 30.000 Euro verklagen sowie die Feststellung beantragen, dass die restlichen Schulden getilgt sind.

Falls Ihr Kredit keine variablen Zinsen hat, haben Sie Pech gehabt. Die Gläubigerin können Sie dennoch besiegen mit einer Restschuldbefreiung. Dieser Schuldenerlaß ist bei Verhandlungsgeschick auch ohne Verbraucherinsolvenz möglich.

Die Restschuldbefreiung

Die Gläubigerin wird Ihre restlichen Schulden erlassen, wenn Sie Ihr wie bei Mario Puzzis Paten ein Angebot machen, das sie nicht ablehnen wird.

Schuldnerberater nennen diesen Schuldenerlaß "Restschuldbefreiung".

Das unablehnbare Angebot enthält folgende 7 Punkte:

  1. Das Angebot 40 % der Schulden auf einmal zu tilgen.
  2. Die Aufforderung 60 % der Schulden zu erlassen.
  3. Die Vergleichsrechnung, was Treuhänder, Insolvenzgericht und Gläubigerin bei einer Verbraucherinsolvenz erhalten.
  4. Die Androhung einer Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetruges in mittelbarer Täterschaft
  5. Die Ankündigung einer Pressemitteilung über die Strafanzeige bei Ungehorsam.
  6. Den Vertragsentwurf über die Restschuldbefreiung
  7. Den Entwurf der Strafanzeigeschrift

Beschluss über Erteilung der Restschuldbefreiung
Foto: "Beschluss über Erteilung der Restschuldbefreiung"


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Rainer Wiesehahn
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Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

5 einfache Dinge besiegen jeden Betrüger

1.) Zurückschießen statt weinen!

2.) Betrügerei scannen

3.) E-Mail an:
Bild Betrüger online besiegen

4.) Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

5.) Schuldige Betrüger besiegen mit:

  • Abmahnung
  • Unterwerfungserklärung
  • 5.000 € Strafe
  • Strafanzeige
  • Schadensersatz
  • Negativer Feststellungsklage
  • Zahlungsklage
  • 250.000 € Ordnungsgeld