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Hilfe wegen GWE mit Fragen und Antworten zur Anfechtung der GWE Abofalle

GWE-Opfer können hier kostenlos Fragen stellen zur GWE Wirtschaftsinformations GmbH, zur besten Rechtsverteidigung gegenüber dem Inkasso-Terror der GWE und zu den Kosten der Rechtsverteidigung.

Keine Sorge, meine erste Antwort auf Ihre Frage wird kostenlos sein sein.

Vielleicht brauchen Sie auch überhaupt keine Frage zur GWE stellen. Unten haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Schauen Sie selbst.

Häufig gestellte Fragen zur GWE Abofalle

  1. Was passiert wenn ich den GWE Abovertrag nicht anfechte?
  2. Kann ich die Anfechtung der GWE Abofalle nicht wesentlich billiger selber schreiben?
  3. Bekomme ich trotz Zahlung der 569.06 Euro mein Geld von der GWE zurück?
  4. Ich bin selbstständig verdiene 4000 Euro netto und habe 4 Kinder bekomme ich dennoch Beratungshilfe?
  5. Warum soll ich erst Ihre Anwaltsgebühr zahlen misstrauen Sie mir?
  6. Ist Ihre Anwaltsgebühr von 187 Euro nicht viel zu teuer?
  7. Warum bieten andere Anwälte ihre Dienste viel billiger an?
  8. Was werden Sie in Ihrem Anwaltsschreiben überhaupt schreiben?
  9. Was passiert nach der Vorschusszahlung?

Was passiert, wenn ich den GWE Abovertrag nicht anfechte?

Antwort:

Wenn Sie den Abovertrag nicht anfechten, werden die Vertragsbestimmungen des Abovertrages wirksam. Diese AGB sehen eine zweijährige Mindestvertragsdauer mit automatischer Vertragsverlängerung um 1 Jahr vor, wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäss gekündigt wird.

Mangels Anfechtung kann die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH dann jedes Jahr Zahlung von 569,06 Euro von Ihnen verlangen und bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen Sie einleiten.

Bei diesem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kommen dann noch weitere Kosten auf Sie zu.

Diese Kosten können Sie vermeiden, wenn Sie sich über eine Anwaltskanzlei gegen die Klage verteidigen werden.

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Kann ich die Anfechtung der GWE Abofalle nicht wesentlich billiger selber schreiben?

Antwort:

Selbstverständlich können Sie die Anfechtung auch selber verfassen, wenn Sie juristisch geschult sind, die beiden Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes zur Branchenbuch-Abzocke kennen und als Begründung anführen.

Wenn Sie juristischer Laie sind und die beiden BGH-Urteile nicht kennen, besteht die Gefahr, dass Sie eine Anfechtung verfassen, die rechtlich unwirksam ist.

Die GWE Gewerbeauskunftszentrale ist anwaltlich vertreten und wird jeden juristischen Fehler genüsslich vor Gericht mit einer Zahlungsklage ausnutzen.

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Bekomme ich trotz Zahlung der 569.06 Euro mein Geld von der GWE zurück?

Antwort:

Die 569.06 Euro bekommen Sie nur dann zurück, wenn Sie die Abofalle erfolgreich angefochten haben und mit der GWE keine Zusatzvereinbarung getroffen haben, die den Anspruch anerkennt.

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Ich bin selbstständig verdiene 4000 Euro netto und habe 4 Kinder bekomme ich dennoch Beratungshilfe?

Antwort:

Dies können Sie kostenlos selber überprüfen auf unserem Beratungshilferechner auf folgender Webseite:

Anspruch auf Beratungshilfe selber berechnen

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Warum soll ich erst Ihre Anwaltsgebühr zahlen, misstrauen Sie mir?

Antwort:

Nein, aber unsere Anwaltskanzlei hat schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wo wir in Vorleistung getreten sind, danach aber keine Anwaltsgebühren erhalten haben.

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Ist Ihre Anwaltsgebühr von 187 Euro nicht viel zu teuer?

Antwort:

Nein. Die Anwaltsgebühr von 187 Euro enthält bereits die Umsatzsteuer.

Bei einem Streitwert von 1.138,12 Euro für die zweijährige Mindestlaufzeit beträgt die Anwaltsgebühr mit Mehrwertsteuer 201.70 Euro.

Dies können Sie selber überprüfen auf dem Justizkostenrechner unter justiz.nrw.de.

Sind 187 Euro teuer, wenn Sie in Zukunft keine 569,06 Euro mehr zahlen müssen und keinen Stress mehr mit dem Inkasso-Terror der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH haben werden?

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Warum bieten andere Anwälte ihre Dienste viel billiger an?

Antwort:

Die Höhe der anwaltlichen Beratungsgebühr entscheidet jede Anwaltskanzlei selber. Wir möchten uns nicht in die Gebührenpolitik der anderen Anwaltskanzleien einmischen.

Fraglich ist ausserdem, ob Sie bei den "billigeren" Anwaltskanzleien sofort, also am selben Tag, beraten oder vertreten werden.

Unsere Anwaltskanzlei ist bestrebt, Ihre Anfrage am selben Tage, wenn es ein Werktag ist, zu beantworten.

GWE-Opfer haben bei uns ferner die Möglichkeit, auch online, 24 Stunden lang, eine Frage zu stellen oder einen Beratungstermin per E-Mail oder Telefon zu vereinbaren.

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Was werden Sie in Ihrem Anwaltsschreiben überhaupt schreiben?

Antwort:

Wir werden den Abovertrag in Ihrem Namen anfechten und zur Begründung die beiden BGH-Urteile zur Branchenbuch-Abzocke anführen.

Ferner fordern wir die GWE auf, uns schriftlich binnen 3 Wochen zu bestätigen, dass kein Abovertrag zustande gekommen ist und dass die GWE weiteres "Inkasso-Stalking" unterlassen wird.

Ausserdem werden wir die GWE zur Erstattung des bereits gezahlten "Marketingbeitrages" von 569,06 Euro und Ihrer Anwaltskosten auffordern und bei Ungehorsam vor Gericht gehen.

Spätestens bei Klageerhebung erkennt die GWE den geltend gemachten Anspruch an. Vergleiche unser Anerkenntnisurteil beim Amtsgericht Dortmund, wo die GWE die Erstattung der Anwaltskosten gerichtlich anerkennt.

Beweis: Anerkenntnisurteil AG Dortmund vom 11.11.2013

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Was passiert nach der Vorschusszahlung?

Antwort:

Nach der Vorschusszahlung senden Sie uns per Post oder E-Mail Ihre Unterlagen, unterzeichnen eine Vertretungsvollmacht und sodann werden wir das Erforderliche tun, damit Sie nie wieder die 569,06 Euro zahlen müssen, Ihr Geld zurückerhalten und zukünftig nicht mehr vom Inkasso-Terror der GWE Gewerbeauskunft-Zentrale belästigt werden.

Ausserdem fordern wir die GWE auf, Ihnen auch Ihre Anwaltskosten von 187 Euro zu erstatten.

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Frage stellen wegen GWE Abofalle:

Haben unsere obigen Fragen und Antworten Ihr Problem mit der GWE-Wirtschaftinformations GmbH nicht lösen können?

Bitte klicken Sie auf den Link unten, um an unsere Anwaltskanzlei eine Frage wegen der GWE Gewerbe-Auskunftzentrale zu stellen.

Auf geht's! Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.

Frage stellen wegen der GWE Gewerbeauskunft-Zentrale

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Erstellt am: 28.02.2014

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Rainer Wiesehahn
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  • Negativer Feststellungsklage
  • Zahlungsklage
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