Mit den 2 BGH-Grundsatzurteilen zur Branchenbuch-Abzocke werden Selbstständige, Vereine und Schulen die GWE gerichtlich zur Rückzahlung der 569,06 Euro zwingen oder den Mahnbescheid und die Zahlungsklage der GWE auf Zahlung von 569,06 Euro erfolgreich abwehren.
Den Prozess gewinnen Sie gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH nur dann, wenn Sie anwaltlich vertreten sind und die Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens die beiden BGH-Grundsatzurteile zur Branchenbuch-Abzocke kennt.
Diese beiden BGH-Urteile sind unerlässlich, wenn Sie sich als Beklagter gegen den Mahnbescheid und gegen die Zahlungsklage der GWE erfolgreich beim Amtsgericht verteidigen möchten.
Auch wenn Sie als Kläger gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH gerichtlich vorgehen möchten, müssen Sie vor dem Prozess den Abovertrag rechtswirksam anfechten und hilfsweise kündigen, damit das Gericht der GWE Wirtschaftsinformations GmbH weitere Zahlungsaufforderungen verbietet und die GWE zur Rückzahlung bereits gezahlter Abobeiträge verurteilt.
Wegen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ist es einfacher geworden, gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale den Prozess zu gewinnen.
In vielen Klagen hat sich die GWE in die Versäumnis geflüchtet oder den geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der erschwindelten 569,06 Euro anerkannt.
Unten können Sie kostenlos prüfen, ob Sie den Prozeß gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH gewinnen werden oder nicht. Bitte beantworten Sie nachfolgende 4 Fragen und Sie erhalten eine orientative, rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten, wenn Sie auf die Schaltfläche "Rechtliche Auswertung starten" klicken.
Erstellt am: 20.01.2014
Rückzahlungsanspruch von 569,06 Euro verkaufen
Kunden gewinnen im Internet für 570 Euro ohne Gewerbeauskunft-Zentrale
Frage stellen wegen der GWE Gewerbeauskunft-Zentrale
Anwaltliche Vertretung wegen Anfechtung des GWE Abos
Beratungshilfe für Selbstständige
Zurück von dieser Seite zur "Hilfe wegen GWE Gewerbeauskunft-Zentrale.de"