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    Bekommen Sie ständig böse Post von der GWE-GmbH und deren Inkasso-Fritzen?

    Hier können Sie die millionenschweren Gewerbeabzocker zurückärgern.

    Die Online-Hilfe unserer Rechtsanwaltskanzlei wegen der Abofalle der Gewerbeauskunft-Zentrale von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf hilft Ihnen, den Marketingbeitrag von 569,06 Euro nicht zu zahlen oder die bereits gezahlten €569,06 zurückzufordern.

    Wegen der Gewerbeabzocke muss die GWE-GmbH auch Ihren Anwalt zahlen. Die GWE-Leute haben mittlerweile soviel Geld erschwindelt, dass sie Ihre Anwaltskosten aus der Portokasse bezahlen werden.

    Nach der Beantwortung von 4 Fragen verrät Ihnen unsere rechtliche Auswertung, ob und wie Sie anfechten, kündigen und Ihr Geld zurückfordern können.

    Wenn Sie die 569,06 Euro zurückfordern möchten, unternehmen Sie am besten noch heute die notwendigen rechtlichen Schritte, da mit einem Marktaustritt der GWE Wirtschaftsinformations GmbH ab 2015 zu rechnen ist.

    Das Landgericht Düsseldorf hat in dem Verfahren (38 O 148/10) am 23.April 2013 und 11.März 2014 die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von je 50.000 Euro verurteilt.

    Erfolgsaussichten online prüfen

    Mit dem Online-Formular unten können Sie jederzeit und kostenlos die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte gegenüber der GWE Wirtschaftsinformations GmbH überprüfen.

    Die Antworten erhalten Sie blitzschnell, in wenigen Sekunden.

    Bitte beantworten Sie nun folgende 4 Fragen:

    Frage 1: Tag, Monat und Jahr der Zustellung:

    Wann haben Sie das Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten?

    Tag (TT)

    Monat (MM)

    Jahr (JJJJ)

    Frage 2 "Art der Zustellung":

    Haben Sie das Formular der GWE per Brief oder Fax erhalten?

    Frage 3 "Gefaxt":

    Haben Sie das Formular der GWE unterschrieben und innerhalb der gesetzten Frist zurückgeschickt?

    Frage 4 "Gezahlt":

    Haben Sie die 569,06 Euro gezahlt?

    Bitte nicht ausfüllen:


    Erstellt am: 27.12.2013, aktualisiert am 11.09.2014

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    Mit Abmahnung gegen GWE GmbH einen Betrug von 569,06 Euro pro Jahr verhindern

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