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    Mit einer Abmahnung wegen ungebetener Werbung gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH verhindern Sie 30 Jahre lang einen Betrug von 569,06 Euro pro Jahr zum Nachteil Ihres Unternehmens oder Vereines.

    Bei jedem weiteren Werbebrief besteht die Gefahr, dass irgendjemand in Ihrem Unternehmen oder Verein die Abofalle vielleicht doch noch unterschreibt und Ihr Unternehmen dann mindestens 2 Jahr lang einen ungewollten Jahresbeitrag von 569,06 Euro zahlen muss.

    Diese Abofalle von 569,06 Euro pro Jahr kann für Existenzgründer, die sich gerade selbstständig gemacht haben, oder für kleine Unternehmen und Vereine mit einem geringen Einkommen zur Zahlungsunfähigkeit führen.

    Kosten der Abmahnung

    Die Kosten der Abmahnung zahlt bei selbstständigen Geringverdienern die Staatskasse, wenn Sie Beratungshilfe beantragen und Ihr Amtsgericht Ihnen einen Beratungshilfeschein ausstellt.

    Ob Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, können Sie kostenlos bei folgenden Adressen überprüfen:

    Beratungshilfe für Selbstständige mit den neuen Freibeträgen ab 1.Januar 2014

    Freibeträge für 2014

    Auch unsere Rechtsanwaltskanzlei kann für Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Hierzu benötigen wir per E-Mail folgende Unterlagen:

    E-Mail an unsere Anwaltskanzlei senden

    Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung

    Die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH verbietet der GWE rechtsverbindlich, Ihnen ungebetene Werbung zu senden. Damit dieses Verbot auch 30 Jahre lang gültig ist, muss die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, in der sie sich verpflichtet, Ihnen keine weiteren Werbebriefe mehr zu senden. Ausserdem enthält die Unterlassungserklärung ein Strafversprechen, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an Sie verpflichtet, wenn die GWE gegen das Werbeverbot verstossen sollte.

    Eine solche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung regelt ausserdem, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH die Anwaltskosten für die Abmahnung zahlen wird.

    Eine solche Abmahnung schützt Ihr Unternehmen oder Ihren Verein vor zukünftigen Betrugsversuchen.

    Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH hat kein Recht, Ihnen per Fax oder Post ohne Ihre Erlaubnis ungebetene Werbung mit einer Abofalle zu senden. Dieses Werbeverbot umgeht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit einem amtlich aussehenden Schreiben, das den Anschein erwecken soll, eine Behörde wolle Ihre Unternehmensdaten kostenlos in ein gewerbliches Register eintragen.

    Mittlerweile hat die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bei etwa 75.000 Unternehmen, Selbstständigen, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Vereinen, Kirchen und Schulen den Abschluss der ungewollten Abofalle erschwindelt und fordert über ein Kölner Inkassobüro und eine Rechtsanwältin jedes Jahr die Zahlung von 569,06 Euro.

    Der Schaden besteht aus einer mindestens 2 Jahre dauernden Zwangsmitgliedschaft mit automatischer Vertragsverlängerung von insgesamt 1.138,12 Euro.

    Die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH lohnt sich für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein nur dann, wenn Sie die ungebetene Werbung der GWE noch nicht unterschrieben haben.

    Mit einer Abmahnung ersparen Sie Ihrem Unternehmen ein späteres teures Zwangsabo von 569,06 Euro pro Jahr. Die GWE-Fritzen verdienen auch ohne Sie jedes Jahr 42 Millionen Euro brutto von ca. 75.000 Zwangsabonnenten.

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    Gerne können Sie auch das Formular unten ausfüllen. Die Felder mit einem roten Asterisken ( * ) müssen alle ausgefüllt werden.

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    Erstellt am: 07.01.2014

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