Branchenbuch-Abzocke verhindern und Abofalle nicht zahlen mit den 7 Erfolgsmethoden Briefkastenaufkleber, Abmahnung, Anfechtung, Rückzahlungsklage, Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Kontoklatsche";
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Die Opfer der Branchenbuch-Abzocke müssen nicht jedes Jahr 569,06 Euro oder 700 Euro für die Eintragung in das nutzlose Internetbranchenbuch zahlen. Es gibt 7 bewährte Methoden, wie Sie sich erfolgreich gegen Branchenbuch-Abzock-Millionäre wehren und denen sogar das Handwerk legen können. Diese 7 Erfolgsmethoden sind:
- Briefkastenaufkleber
- Abmahnung
- Anfechtung
- Rückzahlungsklage
- Strafanzeigen
- Dienstaufsichtsbeschwerden
- Kontoklatsche
- Ein Briefkastenaufkleber auf dem Briefkasten Ihres Unternehmens mit der Aufschrift "Werbung verboten" verbietet den Branchenbuch-Abzockern ausdrücklich die Zustellung von ungebetener Werbung. Wenn Sie trotz Werbeverbotes dennoch das gefährliche Amtsschreiben mit der Branchenbuch-Abofalle erhalten, können Sie der Branchenbuch-Abzockfirma eine Abmahnung mit der Bitte um Unterlassung weiterer ungebetener Werbebriefe und Hereingabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung senden.
- Diese Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung schützt Sie bzw. Ihr Unternehmen in Zukunft vor einem zweijährigen Zwangsabo von jährlich 569,06 Euro oder 700 Euro für die Eintragung in ein nutzloses Internetbranchenbuch. Bei Google-Services hat Ihr Unternehmen eine kostenlose Top 5 Position. Bei dem Internetbranchenbuch der Adressbuchschwindelfirma ist eine Top 5 Position bei Google eher unwahrscheinlich.
- Mit einer Anfechtung und hilfsweisen Kündigung können die Zwangsabonnenten oder deren Anwaltskanzlei den lästigen Abovertrag beenden und bei sorgfältiger Begründung mit einem BGH-Urteil zur Branchenbuch-Abzocke auch Rückzahlung verlangen.
- Eine Rückzahlungsklage verspricht sehr viel Aussicht auf Erfolg, weil die Branchenbuch-Abzocker im Prozess sehr häufig in die Versäumnis flüchten oder den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch einschliesslich der Anwaltskosten für die vorgerichtliche Rechtsverteidigung anerkennen.
- Mit einer Strafanzeige wegen gewerbsmässigen Betruges kann die Schwindelfirma möglicherweise vom Gewerbeaufsichtsamt von oben verboten werden.
- Mit einer weiteren Strafanzeige gegen das Inkassobüro oder gegen die beteiligte Geldeintreibe-Anwaltskanzlei wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Betrug können die Handlanger der Branchenbuch-Abzocke überzeugt werden, ihr unehrenhaftes Mandat niederzulegen.
- Mit einer weiteren Strafanzeige wegen Geldwäsche gegen das Inkassobüro oder gegen die Inkasso-Anwaltskanzlei online beim Bundeskriminalamt kann auch die oberste Polizeibehörde die Branchenbuch-Abzocke hoheitlich von oben verbieten. Sehr lesenswert hierzu das BGH-Geldwäsche-Urteil.
- Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Inkassobüro wegen Beihilfe zur Branchenbuch-Abzocke bei der Aufsichtsbehörde kann dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde dem Inkasso-Stalking mit einem Berufsverbot oder wenigstens mit einer Auflage ein Ende bereitet. Die zuständige Aufsichtsbehörde ermitteln Sie auf der Website http://www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Sehr interessant ist die Auflage, die der Präsident des Oberlandesgerichtes Köln dem Interkassounternehmen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH erteilt. Weitere Infos hierzu bei der IHK Ostbrandenburg.
- Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Betrug und wegen Geldwäsche gegen die an der Branchenbuch-Abzocke beteiligte Rechtsanwaltskanzlei bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist sehr wichtig, damit die Anwaltskanzlei ihr unrechtes Tun einsieht und das Mandat für die Branchenbuch-Abzock-Multimillionäre niederlegt. Die zuständige Anwaltskammer ermitteln Sie über brak.de. Die Beschwerde können Sie auch online per E-Mail einlegen. Je mehr Beschwerden gegen eine schuldige Geldeintreibekanzlei eingehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anwaltskammer der dubiosen Inkassokanzlei die Ohren lang zieht. Die Beschwerde eines echten Promis entspricht etwa 1000 Beschwerden von geneppten Kleinunternehmern.
- Eine Kontoklatsche ist besonders effektiv, wenn Sie den unverdienten Geldfluss an die Branchenbuch-Abzock-Multimillionäre verhindern möchten. Jede Branchenbuchschwindelfirma benötigt ein Geldinstitut in Deutschland. Das Bankkonto ist der wunde Punkt jeder Abzockmillionäre. Eine Kontoklatsche ist eine Beschwerde beim Geldinstitut der Branchenbuch-Abzockfirma. Diese Beschwerde muss sorgfältig formuliert werden, damit die Bank Angst um ihren guten Ruf bekommt und die Geschäftsbeziehungen zu der Adressbuchschwindlerin mit einer Kündigung beenden wird. Je mehr Kontoklatschen beim Geldinstitut eingehen desto grösser die Wahrscheinlichkeit einer Kontokündigung. Ein hervorragendes Musterschreiben für eine Kontoklatsche finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg sowie beim Antispam e.V. unter
Muster eines Beschwerdeschreibens an die Bank des Nutzlosanbieters
Erstellt am: 04.01.2014, mobilfreundlich gemacht am 09.02.2017
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