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  • »Anfechten und 569,06€ zurückholen«
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    Nervt die GWE Gewerbeauskunft-Zentrale mit einer Rechnung, Mahnung oder letzten Mahnung über 569,06 Euro?

    Nicht Ihr Unternehmen sondern die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wird bald pleite sein, wenn Sie und etwa 100.000 andere GWE-"Kunden" die Gewerbeabzocker zurückärgern werden.

    Hier werden Sie staunen, wie einfach Sie die GWE-GmbH besiegen werden.

    Aus dem Jäger wird sehr bald ein Gejagter werden!

    Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf hat von 2009 bis heute (11.09.2014) etwa

    180.000 amtlich aussehende Gewerbeerfassungsformulare

    an kleine und mittlere Unternehmen verschickt. Die Firmendaten jedes einzelnen Empfängers sind in diesem Gewerbeerfassungsbogen schon maschinell eingetragen.

    Der Briefkopf "Gewerbeauskunft-Zentrale" und das hellbraune Umweltschutzpapier sollen nach dem Willen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH beim Empfänger den Eindruck erwecken, das Gewerbeamt wolle die Firmendaten seiner Mitglieder neu aktualisieren für eine Internet-Gewerbeauskunft.

    Ausserdem soll die Aufforderung in Fettdruck "Kostenfreie Rückantwort bis zum..." beim Leser suggerieren, es handele sich um ein kostenloses Eintragungsangebot.

    Diese arglistige Täuschung ist so professionell gemacht, dass nach Aussage von Multimillionär Andreas K. aus Frechen, einer der zwei Bosse der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, etwa 75 % aller Angeschriebenen erst unterschrieben und spätestens nach der ersten Mahnung auch gezahlt haben.

    Wer dieses Gewerbeabzock-Schreiben unterschrieben und zurückgesendet hat, erhält nach etwa 1 Woche eine Rechnung über 569,06 Euro für die Eintragung in die Internet-Datenbank gewerbeauskunft-zentrale.de.

    Dieser Marketingbeitrag von 569,06 Euro, der nach dem Kleingedruckten sofort fällig ist und mindestens zwei Jahre lang gezahlt werden muss, kann gerade für neue Firmen, junge Einzelunternehmen und GründerINNEN existenzbedrohend sein.

    Eine Pleite wegen Zahlungsunfähigkeit

    verhindern kleine und mittlere Unternehmen, indem Sie die Kostenfalle rechtswirksam anfechten. Die Anfechtung ist dann rechtswirksam, wenn Sie zur Begründung die beiden BGH-Grundsatzurteile aus den Jahren 2012 zur Branchenbuch-Abzocke anführen.

    Ein Musterschreiben für eine Anfechtung finden Sie bei Ihrer IHK oder noch besser bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei.

    In diesem Anfechtungsschreiben fordern Sie die GWE-GmbH auch zur Rückzahlung Ihrer Beiträge und zur Erstattung Ihrer Anfechtungskosten auf.

    Anfechtungskosten

    Die Anfechtungskosten bestehen aus den Kosten für das Einschreiben mit Rückschein sowie aus etwaigen Anwaltsgebühren für die Rechtsverteidigung.

    Sofort Mahnverfahren einleiten

    Neben der Anfechtung sollten Sie sofort das Mahnverfahren einleiten. Dies tun Sie, indem Sie online oder über das Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid beantragen.

    Der Mahnbescheid wird nur dann zugestellt, wenn Sie die Kosten für das Mahnverfahren in Höhe von 32 Euro bezahlen.

    Da die GWE-GmbH gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird, fügen Sie dem Mahnbescheid auch den Klageschriftsatz bei, in dem Sie die Einleitung des schriftlichen Vorverfahrens beantragen beim Amtsgericht Düsseldorf oder beim Amtsgericht Ihrer Betriebsstätte.

    Mit einer guten juristischen Begründung können Sie die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auch bei Ihrem Amtsgericht verklagen.

    Für einen Dortmunder Mandanten hat unsere Anwaltskanzlei die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH beim Amtsgericht Dortmund verklagt und den Prozess mit einem Anerkenntnisurteil gewonnen.

    Beweis: Anerkenntnisurteil AG Dortmund vom 11.11.2013

    Die Anwälte der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH nehmen nur etwa 3 von 100 Prozessterminen wahr. Eine Zahlungsklage lohnt sich daher.

    Der Prozess beginnt mit Zustellung der Klage an den Beklagten.

    Das Amtsgericht wird die Klage nur dann zustellen, wenn Sie den Gerichtskostenvorschuss von 159 Euro bezahlen.

    Hierfür können Sie auch Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Unser Mandant aus Dortmund hat deshalb keinen Cent selber zahlen müssen für seine Klage.

    Kunden gewinnen im Internet für 570 Euro ohne Gewerbeauskunft-Zentrale

    Kostenloser PKH-Test

    Bitte sofort klagen!

    Der Prozess muss deshalb s o f o r t eingeleitet werden, weil das Landgericht Düsseldorf am 23.April 2013 und 11.März 2014 die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von je 50.000 Euro verurteilt hat.

    Der letzte Beschuss ist noch nicht rechtskräftig.

    Je früher Sie gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Zahlungsurteil erwirken, desto schneller bekommen Sie und der Anwalt Ihres Vertrauen das Geld von der GWE-GmbH zurück.

    Die Zahlungsmoral der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ist bisher exzellent gewesen. Dies kann sich aber schnell ändern, wenn die GWE-GmbH für 2014 weitere Millionen Euros erschwindelt hat und dann 2015 möglicherweise einen auf Pleite macht oder über einen Marktaustritt nachdenkt.

    Die Drahtzieher der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die Gebrüder Thomas K. und Andreas K., haben von ihrem Geschäftsführer sicherlich schon soviele Millionen Euros erhalten, dass sie ihr Leben lang nicht mehr arbeiten müssen.

    Bevor diese Neu-Millionäre die GWE-GmbH dicht machen, sollten Sie noch schnell Ihr Geld einklagen. Am besten in diesem Jahr 2014. Die Zeit drängt.

    Falls sie Fragen haben, können Sie uns eine E-Mail senden oder mit dem Online-Formular unten eine Frage übermitteln.

    E-Mail an unsere Anwaltskanzlei senden

    Wenn Sie möchten, können Sie unten das Formular ausfüllen. Die Felder mit einem roten Asterisken ( * ) müssen alle ausgefüllt werden.

    Keine Sorge! Mit dem Übermitteln dieses Formulares nebst Anlage kommt noch kein Anwaltsvertrag zustande. Es entstehen für Sie keine Kosten.

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    Wir verarbeiten Ihre Daten vertraulich und werden Ihre Daten Dritten nicht zugänglich machen. Zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten schicken Sie uns einfach eine entsprechende schriftliche Mitteilung.

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    Erstellt am: 14.09.2014

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