.

Perfektes Verbrechen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet

  • 531 Wörter
  • Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten und 8 Sekunden
  • Letzte Aktualisierung: 13.11.2017

Die Abmahnindustrie verdient in Deutschland mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet mehr Geld als mit einer normalen 8 Stunden Arbeit.

Es kann jeden Betreiber einer Website irgendwann erwischen. Nur ein Wettbewerbsverstoss reicht dafür. Häufig geht es dem Abmahner nicht um den fairen Wettbewerb sondern um das Kassieren von Abmahngebühren und Vertragsstrafen.

Perfektes Verbrechen mit Abmahnbetrug

Das perfekte Verbrechen mit Abmahnbetrug ist nur in Deutschland möglich.

Perfekt ist ein Verbrechen, wenn der Täter eine Straftat begangen hat, für die er aus Mangel an Beweisen nicht überführt werden kann.

Abmahnbetrug ist an sich kein Verbrechen sondern ein Vergehen, da das Strafgesetzbuch in § 263 Absatz 1 als Mindeststrafe eine Geldstrafe vorsieht.

Abmahnbetrug könnte aber dann ein Verbrechen nach § 12 StGB sein, wenn das Strafgesetzbuch als Mindeststrafe eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr vorsieht. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug sieht nach § 263 Absatz 5 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Ein solches perfektes Verbrechen gelang 2004 und 2005 einer Bande von 6 Abmahnungsbetrügern mit betrügerischen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet in 38 Fällen. Mitglieder dieser Bande waren der spätere Internet-Abofallenmillionär Michael B aus Rodgau, der Rechtsanwalt Bernhard S. aus München, ein Jurastudent und 3 weitere Angeklagte.

Die Bande flog nur deshalb auf, weil ein engagierter Osnabrücker Staatsanwalt mehrere Hausdurchsuchungen angeordnet hat und dabei wichtiges Beweismaterial in den beschlagnahmten Computern finden konnte.

Das Landgericht Osnabrück hat die 6 Abmahnbetrüger 2012 allerdings nicht wegen eines Verbrechens nach § 263 Absatz 5 StGB verurteilt. Weitere Infos:

Betrug mit Abmahnungen: Urteil gegen Michael B

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Anwalt erhalten haben, bedeutet das noch lange keinen Abmahnbetrug.

Ob auch Sie Opfer eines perfekten gewerbsmäßigen Bandenbetruges mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Internet, der Abmahner und die Abmahnkanzlei müssen sorgfältig überprüft werden.

Wenn Sie möchten, können Sie uns per E-Mail oder mit dem Kontaktformular unten Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Internet als Anlage zusenden. Wir schauen uns die Abmahnung an und sagen Ihnen, ob der Abmahner und / oder dessen Abmahnkanzlei vorbestrafte Abmahnbetrüger oder verhaltensauffällige Abzocker sind, die (noch) keine Vorstrafen haben.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Internet mit Ihrer E-Mail-Software versenden

Kontaktformular

Mit dem Kontaktformular unten können Sie uns Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Internet als Anlage zusenden.

Mit dem Übermitteln dieses Formulares nebst Anlage kommt noch kein Anwaltsvertrag zustande. Es entstehen für Sie keine Kosten.

Bitte füllen Sie nun das Formular aus. Die Felder mit einem roten Asterisken ( * ) müssen alle ausgefüllt werden.

Ihre Nachricht*

Mahnung beifügen*
Bitte nur doc-, pdf-, gif- oder jpg-Datei als Anlage beifügen mit einer Größe von maximal 1000.000 Bytes:


*
Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen und bin mit der Speicherung meiner personenbezogenen Daten einverstanden:

Wir verarbeiten Ihre Daten vertraulich und werden Ihre Daten Dritten nicht zugänglich machen. Zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten schicken Sie uns einfach eine entsprechende schriftliche Mitteilung.

Bitte nicht ausfüllen:


Erstellt am: 28.04.2014

Zufrieden?

Wenn Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben, empfehlen Sie diese Seite bitte Ihren Freunden. Vielen Dank im Voraus.

Weiterempfehlen


Ihre Meinung

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen?






Zurück vom "Perfektes Verbrechen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet" zum Index von "Betrug nicht zahlen"

Nach oben zum Inhaltsverzeichnis




Foto Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn

Rechtsanwalt
Rainer Wiesehahn
Telefon: 01578 / 71 01 382
E-Mail Adresse

Wichtiger Hinweis!

Jeder Fall ist anders. Auch diese Seite hat nur informativen Charakter und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

5 einfache Dinge besiegen jeden Betrüger

1.) Zurückschießen statt weinen!

2.) Betrügerei scannen

3.) E-Mail an:
Bild Betrüger online besiegen

4.) Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

5.) Schuldige Betrüger besiegen mit:

  • Abmahnung
  • Unterwerfungserklärung
  • 5.000 € Strafe
  • Strafanzeige
  • Schadensersatz
  • Negativer Feststellungsklage
  • Zahlungsklage
  • 250.000 € Ordnungsgeld