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    Die 569,06 Euro müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie die Eintragung in das Internet-Gewerberegister "Gewerbeauskunft-Zentrale" wirksam anfechten. Nach der Anfechtung können Sie mit den ersparten 569,06 Euros bei entsprechender Weiterbildung, bessere Kunden im Internet gewinnen und so Ihre Geldsorgen überwinden. Wie Sie dies schaffen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag:

    Bessere Kunden gewinnen als Anfänger

    Falls Sie früher bereits 1 oder 2 Mal 569,06 Euro an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf gezahlt haben, können Sie Ihr Geld per Mahnbescheid zurückholen.

    In 37 Fällen haben wir unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Wenn Sie Bedenken haben, können Sie sich gerne bei unserer Mandantschaft eine Referenz einholen. Schauen Sie selbst:

    Referenz einholen

    Anfechtung

    Die Anfechtung der 2 jährigen Abofalle im Gesamtwert von 1.138,12 Euro kostet netto 169,50 Euro. Zuzüglich der 19 % Mehrwertsteuer von 32,20 Euro betragen die Anwaltskosten insgesamt 201,70 Euro.

    Die GWE-Fälle sind in etwa alle gleichgelagert. Statt der 1.3 Geschäftsgebühr von 149,40 Euro verlangen wir pauschal, inklusive Mehrwertsteuer 187 Euro.

    Diese Anwaltskosten muss Ihnen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH erstatten. In allen Prozessen hat die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine gute Zahlungsmoral bewiesen.

    Beweis: Anerkenntnisurteil AG Dortmund vom 11.11.2013

    Rückforderung von 569,06 Euro

    Falls Sie bereits 569,06 Euro an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH gezahlt haben, können Sie erst nach der Anfechtung auch Ihr Geld zurückverlangen. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne Urteile vorlegen, in denen wir die GWE erfolgreich auf Rückzahlung verklagt haben.

    Rückforderung von 1.138,12 Euro

    Die Rückforderung von 1.138,12 Euro ist nur möglich, wenn Sie den zweijährigen Abovertrag wirksam angefochten haben.

    Nach dieser Anfechtung können Sie nicht nur die gezahlten 1.138,12 Euro sondern auch Ihre Anwaltskosten von 187 Euro bei der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH einklagen.

    Falls Sie einen Prozess scheuen, kaufen wir unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Rückforderungsanspruch gegenüber der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf.

    Erstellt am: 12.12.2014


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