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    Falls Sie auch ein amtlich aussehendes Schreiben mit der Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale" oder "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" erhalten und möglicherweise auch unterschrieben und gezahlt haben, haben Sie das Recht, Ihre Unterschrift anzufechten und die GWE abzumahnen.

    Die GWE abmahnen lohnt sich. Mit der Abmahnung verbieten Sie der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH jede weitere Werbung, Mahnungen oder ähnliches.

    Ein solches Verbot wird als Abmahnung bezeichnet.

    Wenn Sie die GWE mit dem Abmahnschreiben auch noch in Verzug setzen, können Sie nach Fristablauf auf Kosten der GWE zum Anwalt gehen und / oder bei Ihrem Amtsgericht binnen 1 Monat eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung weiterer Werbung, Mahnungen oder ähnliches gegen Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro beantragen.

    In Verzug setzen bedeutet, dass Sie die GWE in Ihrer Abmahnung auffordern, Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungserkärung bis zu einem bestimmten Datum hereinzureichen.

    Beispiel:

    Die Abmahnung datiert vom 01.02.2015. In diesem Abmahnschreiben fordern Sie die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf, die strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen 3 Wochen, also spätestens bis zum 22.Februar 2015 hereinzureichen.

    Wenn die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bis zum 22.Februar 2015 nicht reagiert, befindet diese Schwindelfirma sich in Verzug, und Sie können bei Ihrem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Bei der Antragsstellung wird Ihnen die freundliche Rechtspflegerin helfen.

    Bei gutem Sachvortrag wird Ihr Amtsgericht diese einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen.

    Wenn Sie die einmonatige "Dringlichkeits"-Frist zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht eingehalten haben, können Sie der GWE mit einer ganz normalen Klage weitere briefliche Belästigungen verbieten.

    Selbstverständlich können Sie auch die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens bitten, die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzumahnen. Ganz wichtig hierbei ist, dass Ihre Anwaltskanzlei die beiden BGH-Grundsatzurteile und das Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf kennt, die sich mit der Branchenbuchabzocke und mit dem Adressbuchschwindel der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH befassen.

    Das Erfreuliche an einem gut begründeten Rechtsstreit mit der GWE ist, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH fast jeden Klageanspruch anerkennen wird oder den Gerichtstermin erst gar nicht wahrnehmen wird.

    Falls Sie Glück haben, ist Ihre Unterschrift nicht nur anfechtbar. Möglicherweise ist sogar überhaupt kein Abovertrag zustandegekommen trotz Unterschrift.

    Diese Frage, ob Sie mit der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine vertragliche Beziehung eingegangen sind oder nicht, lässt sich auch online per E-Mail oder per Online-Formular beantworten.

    Beispiel eines GWE-Erfassungsbogens mit Gewerbeauskunft-Zentrale.de

    Bitte senden Sie uns per E-Mail oder Online-Formular den gescannten oder fotografierten Gewerbeerfassungsbogen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH. Klicken Sie bitte auf die E-Mail Adresse unten.

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    Online-Formular

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    Erstellt am: 07.02.2015

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