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    Die Inhaber der GWE-Druckerei, die Gebrüder K., in Köln-Frechen sind mit der 80/20-Regel mit wenig Arbeit steinreich geworden. Deren unlauteres und unehrenhaftes Erfolgsgeheimnis lautet

    Abzocken statt arbeiten

    Die 80/20-Regel besagt, dass 20 % der Ursachen für 80% der Ergebnisse verantwortlich sind [1]. Etwa 20 % der Bevölkerung verfügen über 80 % des Vermögens und Immobilieneigentumes [2]. Zu dieser reichen Bevölkerungsschicht gehören jetzt unverdientermaßen auch die GWE-Gebrüder K.

    Während die GWE-Kunden hart arbeiten müssen, horten die Hintermänner der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit arglistiger Täuschung und einem gut organisierten Mahnwesen jedes Jahr Millionen von Euros an.

    Arglistige Täuschung

    Die arglistige Täuschung der Schwindelfirma beruht ebenfalls auf der 80/20-Regel. Der Gewerbeerfassungsbogen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ist so professionell gestylt und gedruckt worden, dass 80 % seines Erscheinesbildes dem eines amtlichen Schreibens entsprechen. Nur etwa 20 % des Erfassungsbogens enthalten in sehr kleiner und schlecht lesbarer Maschinenschrift einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Eintragung in ein Internet-Gewerberegister.

    Die gewerblichen Daten und die Anschrift jedes Gewerbetreibenden sind bereits maschinell im Geweberbeerfassungsbogen miteingetragen worden, so dass der Bogen nur noch gefaltet, in einen Briefumschlag gesteckt, frankiert und zur Post bebracht werden muss.

    Diese "Arbeit" dauert maximal 2 Stunden pro Tag. Die Post befindet sich 50 Meter gegenüber dem Druckerei-Gebäude der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH [3].

    Aufgrund dieser arglistigen Täuschung werden 80 von 100 Angeschriebenen in dreierlei Hinsicht getäuscht.

    Die Mehrheit der Adressaten

    1. glaubt an ein behördliches Schreiben des Gewerbeamtes und
    2. erhöht die Aufmerksamkeit, da ein Behördenschreiben zur Vermeidung hoheitlicher Sanktionen sofort beantwortet werden muss und
    3. übersieht die kleingedruckte Entgeltlichkeitsklausel über eine 2-jährige Abofalle mit einem Vermögensschaden von 1138,12 Euro.

    Laut Andreas K. zahlen 50 % der Angeschriebenen sofort die Rechnung über 569,06 Euro und weitere 25 % nach Zahlungsaufforderung [4]. Insgesamt zahlen also 75 % der Angeschriebenen. 75% kommen den 80% der 80/20-Regel sehr nahe.

    Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf berichtete in einem Fernsehinterview vom 20.05.2014, dass die GWE-Druckerei in Köln-Frechen mittlerweile bereits 180.000 Gewerbeerfassungsbögen und Rechnungen verschickt habe [5].

    Aufgrund dieser Gewerbeabzocke müssen die GWE-Multimillionäre sehr wenig arbeiten und haben so sehr viel Zeit für ein Jetset-Leben mit Golf, Segeln, Kurzurlaub in Nizza, Ibiza u.v.m..

    Auch die 180.000 GWE-Kunden können die 80/20-Regel anwenden und mit wenig Arbeitseinsatz ihr Geld in Höhe von 569,06 oder 1138,12 Euro von den GWE-Multimillionären zurückholen mit einer rechtssicheren Anfechtung und Zahlungsklage.

    GWE verklagen

    Betrogene Gewerbetreibende können die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit guten juristischen Argumenten auch bei dem Amstgericht verklagen, wo sich das Gewerbe befindet. Die Gerichtskosten betragen 267 Euro, wenn Sie die GWE auf Rückzahlung von 569,06 Euro oder 1138,12 Euro verklagen möchten [6].

    Geringverdiener müssen keine Gerichtskosten zahlen, wenn sie Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Ob auch Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Klage haben, können Sie auf unserem PKH-Rechner überprüfen. Schauen Sie selbst:

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe selber ausrechnen

    Klage zu streßig?

    Alternativ dazu können Sie Ihren Rückerstattungsanspruch auch weiterverkaufen, damit Klageprofis das erschwindelte Geld in Höhe von 569,06 oder 1138,12 Euro bei der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH einklagen.

    Auch wir kaufen Ihren Rückerstattungsanspruch gegenüber der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf, sofern dieser Anspruch zu Recht besteht. Dies können Sie selber online überprüfen, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:

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    Einzelnachweise:

    1.) Die 80/20-Regel basiert auf dem Paretoprinzip, welches nach dem italienischen Wissenschaftler Vilfredo Pareto benannt ist.
    2.) Vilfredo Pareto: Manuale di economia politica ("Manual of political economy")
    3.) RTL-Sendung "GWE Christopher Posch Ich kämpfe für Ihr Recht"
    4.) Kölner Stadt-Anzeiger vom 02.10.2013: "Razzia wegen Verdachts des Betruges"
    5.) Manuskript der Autoren Julia Bast, Andreas Halbach und Steffen Judzikowski für die ZDF-Frontal21-Sendung, ausgestrahlt am 20.Mail 2014
    6.) Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 des Gerichtskostengesetzes (GKG). Es fallen 3 Gerichtsgebühren an nach Nr. 1210 der Anlage 1 zu § 34 GKG

    Literatur zur 80/20-Regel

    Erstellt am: 13.01.2015

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