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  • »Rückzahlung von 569,06 Euro«
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    Sehr geehrte GWE-Kundin,
    sehr geehrter GWE-Abonnent

    Haben die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH oder deren GWE-Anwalt - Mölleken oder MMS - Ihr Unternehmen so sehr unter Druck gesetzt, dass Sie einmal 569,06 Euro an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH haben?

    Sei's drum! Holen Sie Ihr Geld zurück, bevor die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH einen auf pleite macht.

    Mit einer rechtswirksamen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung können Sie die zweijährige Zwangsmitgliedschaft von insgesamt 1138,12 Euro rückwirkend beenden und Ihr Geld zurückverlangen.

    Die Anfechtung kostet pauschal 187 Euro. Diesen Betrag brauchen Sie nicht als Vorschuss zahlen, wenn Sie uns Ihren Rückforderungsanspruch für 187 Euro verkaufen.

    Die Forderung kaufen wir nur dann, wenn Ihre Unterschrift und Zahlung noch angefochten werden kann.

    Dies können Sie mit dem Fragebogen unten selber überprüfen. Bitte beantworten Sie die nachfolgenden 6 Fragen und klicken anschliessend auf die graue Schaltfläche "Rechtliche Auswertung starten".

    Frage 1: Tag, Monat und Jahr der Zustellung:

    Wann haben Sie das Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten?

    Tag (TT)

    Monat (MM)

    Jahr (JJJJ)

    Frage 2 "Art der Zustellung":

    Haben Sie das Formular der GWE per Brief oder Fax erhalten?

    Frage 3 "Arglistige Täuschung":

    Haben Sie den Gewerbeerfassungsbogen unterschrieben, weil Sie von einem amtlichen Schreiben z.B. des Gewerbeamtes ausgegangen sind?

    Frage 4 "Entgeltlichkeitsklausel":

    Haben Sie bei der Unterzeichnung des Gewerbeerfassungsbogens die Entgeltlichkeitsklausel bemerkt?

    Frage 5 "Gefaxt":

    Haben Sie das Formular der GWE unterschrieben und innerhalb der gesetzten Frist zurückgeschickt?

    Frage 6 "Gezahlt":

    Haben Sie die 569,06 Euro gezahlt?

    Bitte nicht ausfüllen:


    Erstellt am: 14.01.2015


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    Rückzahlungsanspruch von 569,06 Euro verkaufen

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